Arbeitsrecht |
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Das Arbeitsrecht
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Das Arbeitsrecht betrifft die meisten Menschen, entweder als Arbeitnehmer oder als Arbeitgeber. |
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Das Arbeitsverhältnis
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Arbeitnehmer und Arbeitgeber begegnen sich mit ihren Rechtsvorstellungen. Pflichtverletzungen gibt es auf beiden Seiten. Dabei sind klare Regelungen die Basis eines guten Arbeitsverhältnisses. |
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Der Arbeitsvertrag
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Ein schriftlicher Arbeitsvertrag bringt Klarheit für beide Seiten. Es sollten geregelt werden: |
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Tarifvertag
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Häufig gibt es zusätzlich einen Tarifvertrag. Dennoch sind oftmals viele Regelungen unwirksam. Hierzu gibt es umfangreiche gesetzliche Vorgaben und eine breite Rechtssprechung, die ständig erweitert wird. Sich hier frühzeitig zu informieren, kann sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer existentiell sein. Zu unterscheiden vom Arbeitsvertrag ist der Vertrag über freie Mitarbeit. Ein ernst zu nehmendes Problem ist dabei die sogenannte Scheinselbständigkeit. |
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Die Kündigung
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In Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern gilt das Kündigungsschutzgesetz. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber zur Kündigung eines Arbeitnehmers einen Kündigungsgrund braucht. Es gibt die ordentliche und die außerordentliche (fristlose) Kündigung. |
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Das Arbeitsgericht
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Klagen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden am Arbeitsgericht verhandelt. Achtung: Es gibt eine Vielzahl von Klagefristen. Die Klage nach einer Kündigung auf Wiedereinstellung (Kündigungsschutzklage) beispielsweise muss binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden. Nach kurzer Zeit findet eine Güteverhandlung statt, in der beide Seiten von einem Arbeitsrichter gehört werden. Dabei wird versucht, die Sache zunächst einvernehmlich durch Vergleich zu regeln. Gelingt dies nicht, wird die Verhandlung einige Monate später im Streittermin fortgesetzt. Erst in dieser Streitverhandlung kann es zur Beweisaufnahme kommen und ein Urteil gesprochen werden. |
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