Ein enger Verwandter ist gestorben und hat Sie in seinem Testament als Erbe eingesetzt? Sie sind sich nicht darüber im Klaren, ob Sie die Erbschaft annehmen möchten oder wer die Pflichtteilsberechtigten sind und was ihnen zusteht? Oder beabsichtigen Sie selbst, ein Testament zu errichten und wissen nicht, wie Sie Ihre Gesellschaftsanteile an den Richtigen vermachen können? Sie wollen sicherstellen, dass Ihr Partner auch nach Ihrem Ableben gut versorgt ist?
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Kein Rechtsgebiet, das im BGB geregelt wurde, ist so vielschichtig wie das Erbrecht. Oftmals wird der gutgemeinte letzte Wille zum Streitpunkt in der Familie. Wir sind Ihnen als erfahrene und ausgewiesene Erbrechtskanzlei dabei behilflich, Ihren letzten Willen so zu gestalten, dass die von Ihnen Bedachten im Streitfall auch genau das erhalten, was Sie beabsichtigen. Wir klären Sie über die steuerrechtlichen Konsequenzen Ihres Testamentes auf. Selbstverständlich vertreten wir auch Erben und Pflichtteilsberechtigten gerichtlich und außergerichtlich.
Weiter unten haben wir weitere Informationen für Sie zusammengestellt.
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Im Erbrecht beschäftigen wir uns mit allen anfallenden Fallgestaltungen, insbesondere in den Bereichen Pflichtteilsrecht, Nachlaßauseinandersetzung, Erbrecht mit Auslandsbezug, Testamentsanfechtung, Erbscheinserteilung, Testamentserrichtung mit erbschaftssteuerrechtlichen Bezügen. Nähere Einzelheiten dazu finden sie nachfolgend:
Pflichtteilsrecht:
Im Bereich des Pflichtteilsrechts steht die effiziente Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen bzw. deren Abwehr im Vordergrund unserer Tätigkeit. Auch beraten wir unsere Mandanten über Möglichkeiten vorsorgender Gestaltungen zur Vermeidung von Konflikten mit Pflichtteilsberechtigten.
Nachlassauseinandersetzung:
Im Bereich der Nachlassauseinandersetzungen widmen wir uns den einschlägigen Fragen der Verwaltung und Auseinandersetzung von Grundeigentum und sonstigem Vermögen welches sich in Erbengemeinschaften befindet. Unsere Erfahrungen auf diesem Gebiet umfassen insbesondere die Regelung komplexer Nachlässe im In- und Ausland, die Erarbeitung von Teilungsplänen, die Durchführung von Teilungsversteigerungen und die Vertretung vor Gerichten in Nachlassauseinandersetzungsverfahren.
Testamentsanfechtung:
Häufiger als bekannt werden Testamente – darunter auch notarielle – erfolgreich angefochten. Wir beraten Sie unter Berücksichtigung der rechtlichen und medizinischen Aspekte darüber ob eine Anfechtung Erfolgsaussichten hat und begleiten die unter Umständen notwendigen gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Erbschein:
Unbekannte Erben, unklare Testamente, Testamentsauslegungen sind nur einige Probleme, die im Rahmen von Erbscheinsverfahren und Erbenfeststellungsverfahren von Bedeutung sind. Wir begleiten Erben und Anspruchsteller seit vielen Jahren erfolgreich durch die Unwägbarkeiten solcher Verfahren.
Testament:
Die genaue Ermittlung Ihrer Wünsche und die konfliktvermeidende, klare und juristisch korrekte Formulierung Ihrer letztwilligen Verfügung sind unsere Handlungsmaximen bei letztwilligen Gestaltungsaufgaben. Lebezeitige Übertragungen von Vermögensteilen, Unternehmertestamente, Geschiedenentestamente, Behindertentestamente, Betreuungs- und Vorsorgevollmachten – wir erklären die Zusammenhänge und erstellen für Sie und mit Ihnen die notwendigen Gestaltungen für den Pflege- und Todesfall.
... und Steuern:
Wir arbeiten gerne mit Ihren Steuerberatern zusammen oder beraten Sie bei besonderen Erbschaftssteuerproblemen im Zusammenspiel mit dem Steuerberater unseres Vertrauens.
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