Familienrecht

Familienrecht

Das Familienrecht mit seinen vielfältigen Fallgestaltungen stellt ein Haupttätigkeitsfeld unserer Kanzlei dar. Dabei werden die Bereiche Scheidung, Eheverträge, Partnerverträge, Vermögensauseinandersetzung, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Sorgerecht und Umgangsrecht durch uns abgedeckt. Allerdings ist diese Aufzählung nicht vollständig, wir sind auch in anderen familienrechtlichen Fallgestaltungen tätig.


Unsere Leistung

In diesen Fällen bedarf es der Konsultation von Spezialisten, die Sie in unserer Kanzlei finden. Die Kanzlei Anwaltskanzlei A. Cordier § Kollegen verfügt über ausgewiesene Experten in den Bereichen Familienrecht, die sich Ihren Problemen mit höchstem Einsatz widmen.

Weiter unten haben wir weitere Informationen für Sie zusammengestellt.


Die Eheverträge

Sowohl für Eheleute und Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft als auch für unverheiratete Paare bieten Verträge eine wirksame Möglichkeit, um Vermögen und Unterhaltsfragen für die Zukunft zu regeln. Insbesondere für eheähnliche Lebensgemeinschaften bietet sich dies an, da das Gesetz in der Regel Ansprüche wegen Unterhalt, Vermögensausgleich und Hausrat nicht sichert. Auch für künftige Eheleute sind Verträge sinnvoll, da sie Streitigkeiten im Trennungsfall sowie unerwünschte Folgen vermeiden können. Die Ausarbeitung derartiger Verträge, die individuell nach den Bedürfnissen der Mandanten gestaltet werden, gehört zur Praxis sämtlicher bei uns tätigen Anwälte.


Die Scheidung

Ein zentrales Arbeitsgebiet unserer Kanzlei sind Scheidungsmandate. Wir beraten Sie vor der Einleitung einer Scheidung über Voraussetzungen und Konsequenzen einer Scheidung, so dass Sie entscheiden können, ob und ggf. wann ein Scheidungsantrag gestellt werden soll. Wir vertreten Sie im gerichtlichen Ehescheidungsverfahren und klären gemeinsam mit Ihnen, in welcher Weise Trennungs- und Scheidungsfolgen zu regeln sind. Dabei streben wir möglichst einvernehmliche und umfassende Regelungen an. Langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen werden nach Möglichkeit vermieden, da jahrelange Prozesse nicht nur kostenintensiv, sondern auch psychisch belastend für die Mandanten sind.
Ebenso wie Scheidungen bearbeiten wir auch die Auflösung eingetragener Lebenspartnerschaften.


Vermögensauseinandersetzung

Trennungen und Scheidungen haben für die Mandanten fast immer erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen. Wir unterstützen Sie bei der Auseinandersetzung gemeinschaftlicher Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Arztpraxen oder Praxen von Freiberuflern sowie Ihres sonstigen Vermögens. Auch die Klärung von Zugewinnausgleichsansprüchen oder die Überprüfung ehevertraglicher Regelungen zum Güterstand gehören zu unserem Aufgabenbereich.

Zugewinn:

Sofern Eheleute nicht durch einen Ehevertrag eine anderweitige Regelung getroffen haben, leben sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Entgegen einer weit verbreiteten -aber falschen- Meinung ist das Vermögen eines Ehegatten nicht automatisch auch gemeinsames Vermögen. Jeder Ehegatte bleibt auch nach einer Heirat und ebenso auch nach einer Trennung und Scheidung Inhaber des eigenen Vermögens oder der eigenen Vermögenswerte. Im Falle einer Trennung findet daher auch keine automatische Teilung aller Vermögenswerte statt, sondern es ist zu klären, ob ein Ehegatte gegen den anderen einen Ausgleichsanspruch in Form einer Geldforderung aufgrund eines in der Ehe entstandenen Zugewinns hat. Ein Zugewinn entsteht dann, wenn das zum Ende der Ehezeit vorhandene Endvermögen das bei der Heirat vorhandene Anfangsvermögen übersteigt. Zum Anfangsvermögen sind dabei auch Vermögenswerte zu rechnen, die während der Ehezeit durch Schenkung oder Erbschaft erlangt wurden. Der Ehegatte, der den höheren Zugewinn erzielt hat, hat dem Ehegatten mit dem geringeren Zugewinn die hälftige Differenz auszugleichen.


Der Unterhalt

Die Regelung von Unterhaltsansprüchen hat in der Regel sowohl für den Unterhaltspflichtigen als auch für den, der Unterhaltszahlungen benötigt, existentielle Bedeutung.
Unterhaltsansprüche können für Eheleute in Form von Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt bestehen. Kindesunterhalt kann von minderjährigen Kindern aber auch von volljährigen Kindern wegen Ausbildung, Krankheit oder Betreuung eigener Kinder beansprucht werden. Auch die Unterhaltsansprüche von Eltern gegen ihre Kinder sowie nicht verheirateter Elternteile erlangen zunehmend an Bedeutung.
Wir unterstützen sowohl Unterhaltsberechtigte als auch –verpflichtete bei der Klärung von Unterhaltsansprüchen sowie bei der späteren Überprüfung von Ansprüchen.


Trennungsunterhalt:

Unterhalt während der Zeit des Getrenntlebens bis zu einer rechtskräftigen Scheidung. Neben dem laufenden Unterhalt zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs können Ansprüche auf Krankenvorsorgeunterhalt sowie Altersvorsorgeunterhalt bestehen sowie Ansprüche auf Zahlung eines Prozeßkostenvorschusses für ein gerichtliches Verfahren.


Nachehelicher Unterhalt:

Unterhalt für die Zeit ab einer rechtskräftigen Scheidung. Neben dem laufenden Unterhalt zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs können Ansprüche auf Krankenvorsorgeunterhalt sowie Altersvorsorgeunterhalt bestehen. Nach der Neuregelung des Unterhaltsrechtes durch die seit dem 01.01.2008 geltende Unterhaltsreform wird auf Seiten der Zahlungspflichtigen verstärkt auf eine Befristung und/oder Begrenzung von Unterhaltsansprüchen auch bei einer längeren Ehedauer geachtet. Auf Seiten der Unterhaltsberechtigten ist verstärkt zu klären, inwieweit ehebedingte Nachteile einen ggf. unbefristeten oder unbegrenzten Unterhalt rechtfertigen. Beide Positionen können auch im Rahmen von Änderungen von bereits bestehenden Unterhaltsregelungen eine Rolle spielen.


Das Sorgerecht

Seit 1998 kommt es anlässlich einer Scheidung nicht mehr automatisch zu einer Entscheidung über die elterliche Sorge, sondern es bleibt zunächst grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Dennoch sind bei einer Trennung immer auch die Interessen der Kinder betroffen. Wir beraten und unterstützen bei allen Fragen, die das elterliche Sorgerecht und die Gestaltung der Betreuung der Kinder nach einer Trennung betreffen.
Auch für unverheiratete Eltern sind wir der richtige Ansprechpartner, wenn es um die Gestaltung des Sorgerechts anlässlich der Geburt eines gemeinsamen Kindes geht oder um Fragen der elterlichen Sorge bei einer Trennung.


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