Familienrecht |
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Familienrecht
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Das Familienrecht mit seinen vielfältigen Fallgestaltungen stellt ein Haupttätigkeitsfeld unserer Kanzlei dar. Dabei werden die Bereiche Scheidung, Eheverträge, Partnerverträge, Vermögensauseinandersetzung, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Sorgerecht und Umgangsrecht durch uns abgedeckt. Allerdings ist diese Aufzählung nicht vollständig, wir sind auch in anderen familienrechtlichen Fallgestaltungen tätig. |
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Unsere Leistung
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In diesen Fällen bedarf es der Konsultation von Spezialisten, die Sie in unserer Kanzlei finden. Die Kanzlei Anwaltskanzlei A. Cordier § Kollegen verfügt über ausgewiesene Experten in den Bereichen Familienrecht, die sich Ihren Problemen mit höchstem Einsatz widmen. |
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Die Eheverträge
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Sowohl für Eheleute und Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft als auch für unverheiratete Paare bieten Verträge eine wirksame Möglichkeit, um Vermögen und Unterhaltsfragen für die Zukunft zu regeln. Insbesondere für eheähnliche Lebensgemeinschaften bietet sich dies an, da das Gesetz in der Regel Ansprüche wegen Unterhalt, Vermögensausgleich und Hausrat nicht sichert. Auch für künftige Eheleute sind Verträge sinnvoll, da sie Streitigkeiten im Trennungsfall sowie unerwünschte Folgen vermeiden können. Die Ausarbeitung derartiger Verträge, die individuell nach den Bedürfnissen der Mandanten gestaltet werden, gehört zur Praxis sämtlicher bei uns tätigen Anwälte. |
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Die Scheidung
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Ein zentrales Arbeitsgebiet unserer Kanzlei sind Scheidungsmandate. Wir beraten Sie vor der Einleitung einer Scheidung über Voraussetzungen und Konsequenzen einer Scheidung, so dass Sie entscheiden können, ob und ggf. wann ein Scheidungsantrag gestellt werden soll. Wir vertreten Sie im gerichtlichen Ehescheidungsverfahren und klären gemeinsam mit Ihnen, in welcher Weise Trennungs- und Scheidungsfolgen zu regeln sind. Dabei streben wir möglichst einvernehmliche und umfassende Regelungen an. Langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen werden nach Möglichkeit vermieden, da jahrelange Prozesse nicht nur kostenintensiv, sondern auch psychisch belastend für die Mandanten sind. |
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Vermögensauseinandersetzung
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Trennungen und Scheidungen haben für die Mandanten fast immer erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen. Wir unterstützen Sie bei der Auseinandersetzung gemeinschaftlicher Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Arztpraxen oder Praxen von Freiberuflern sowie Ihres sonstigen Vermögens. Auch die Klärung von Zugewinnausgleichsansprüchen oder die Überprüfung ehevertraglicher Regelungen zum Güterstand gehören zu unserem Aufgabenbereich. |
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Der Unterhalt
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Die Regelung von Unterhaltsansprüchen hat in der Regel sowohl für den Unterhaltspflichtigen als auch für den, der Unterhaltszahlungen benötigt, existentielle Bedeutung. |
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Das Sorgerecht
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Seit 1998 kommt es anlässlich einer Scheidung nicht mehr automatisch zu einer Entscheidung über die elterliche Sorge, sondern es bleibt zunächst grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Dennoch sind bei einer Trennung immer auch die Interessen der Kinder betroffen. Wir beraten und unterstützen bei allen Fragen, die das elterliche Sorgerecht und die Gestaltung der Betreuung der Kinder nach einer Trennung betreffen. |
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