Anwaltskanzlei A.Cordier § Kollegen

Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

 

Unsere Leistung

Unfallregulierung: Wir vertreten Mandanten nach Verkehrsunfällen bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen Unfallbeteiligte und Versicherungen.

Verkehrsordnungswidrigkeiten: Bei Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Unterschreiten des Mindestabstandes, Alkohol am Steuer etc. verteidigen und vertreten wir Mandanten im Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Versicherungsrecht: Während bei der Regulierung von Sachschäden nach Unfällen im Straßenverkehr vornehmlich Fragen des Schadensersatzrechts im Vordergrund stehen, spielen Fragen des Versicherungsrechts bei Personenschäden und auch bei Straftaten eine wichtige Rolle.

Im Strafrecht betrifft das z. B. das Vergehen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (sog. Fahrerflucht bzw. Unfallflucht) gemäß § 142 StGB. Alle mit dem Verkehrsrecht und dem Verkehrsstrafrecht zusammenhängenden versicherungsrechtlichen Fragestellungen gehören daher ebenso zu unserem Tätigkeitsspektrum.

Fahrerlaubnisrecht: Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten gefährden die Fahrerlaubnis. Gegenstand unserer anwaltlichen Tätigkeit ist daher auch das Fahrerlaubnisrecht.